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Gesinde (v. althochd. gasindi, kisintscaf, welches die Gefolgsleute bezeichnet; f. Gefolgschaft; Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiten, Dienerschaft), diejenigen Personen, welche sich gegenüber einem bestimmten Dienstherrn zur Leistung häuslicher oder wirtschaftlicher Dienste niederer Art gegen Lohn, Wohnung und Kost vertragsmäßig verpflichtet haben. Meyers Konversations-Lexikon - 1895 |